3.3 Gefahrenübergang und Haftung
Der Gefahrenübergang erfolgt mit Übernahme durch den Kunden.
Der Kunde haftet für die Geräte – insbesondere bei Abhandenkommen, Diebstahl, Transport- und Nutzungsschäden, mutwilliger Beschädigung, Beschädigung durch Dritte und höhere Gewalt, sowie bei Feuer und Wasserschäden – vom Zeitpunkt seiner Übernahme an bis zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Rückgabe an die LM-AUDIO GbR. Der Kunde hat die Pflicht, während dieser Zeit auftretende Schäden sofort bei der LM-AUDIO GbR anzuzeigen. Der Kunde haftet für Beschädigungen, Verlust und dergleichen bis zur Höhe des Neuwertes der gemieteten Geräte. Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen der LM-AUDIO GbR. Reparatur Eingriffe des Kunden sind nur nach vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung durch die LM-AUDIO GbR und unter Verwendung von Original Ersatzteilen zulässig.
3.4 Versicherung und Schadenfall
Der Kunde verpflichtet sich, die ihm übergebenen Gegenstände für den Zeitraum ausreichend zu versichern, der zwischen der Ausgabe und der Rücknahme der Gegenstände durch die LM-AUDIO GbR liegt. Die Kosten dieser Versicherung trägt der Kunde. Der Kunde verpflichtet sich gleichzeitig, die Versicherungsprämie so rechtzeitig zu bezahlen, dass der Versicherungsschutz auch tatsächlich besteht. Sollte der Versicherer eine Bewachung verlangen, so ist dies vom Kunden auf seine Kosten zu stellen. Die LM-AUDIO GbR behält sich vor, einen Nachweis dieser Versicherung zu verlangen und die Erbringung ihrer Leistung von diesem Nachweis abhängig zu machen.
Der Kunde tritt seine Ansprüche aus dieser Versicherung an die LM-AUDIO GbR ab. Für den Fall, dass die Abtretung in Versicherungsvertrag wirksam ausgeschlossen sein sollte, wird die LM-AUDIO GbR ermächtigt, die Forderung des Kunden im eigenen Namen geltend zu machen. Der Kunde verpflichtet sich gleichwohl, seiner Versicherung im Schadenfalle umgehend eine für die Bearbeitung ausreichende Schadenanzeige zu erstatten.
Bei Diebstahl und bei Beschädigung durch Dritte hat der Kunde bei der Polizei eine entsprechende Anzeige zu erstatten und der LM-AUDIO GbR ein entsprechendes amtliches Protokoll zu übergeben.
3.5 Pflichten des Kunden während der Mietzeit
Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Er hat alle schuldhaft von ihm verursachten Mängel zu beseitigen bzw. für deren Beseitigung aufzukommen.
Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der Kunde hat für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften zu sorgen.
Technische sowie optische Veränderungen an Mietgegenständen, sowie deren Zubehör dürfen keinesfalls vorgenommen werden.
3.6 Mitgelieferte Software, Datensicherung
Mitgelieferte Software darf ausschließlich gemäß den Bedingungen des Lizenzinhabers genutzt werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass vertragswidriger Gebrauch der Software durch ihn und/oder seine Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen ist. Dem Kunden ist bekannt, dass missbräuchliche Nutzung der Software Schadenersatzansprüche des Lizenzinhabers in unbegrenzter Höhe zur Folge haben kann, und stellt die LM-AUDIO GbR insoweit von allen Ansprüchen frei.
Es ist alleinige Pflicht des Kunden für eine ausreichende Datensicherung zu sorgen. Dies gilt insbesondere auch, wenn mitgelieferte oder fremde Software installiert ist. Kommt es dennoch zu einem Datenverlust, so haftet die LM-AUDIO GbR in keinster Weise.
3.7 Zugriff Dritter
Der Kunde ist verpflichtet, die LM-AUDIO GbR unverzüglich – spätestens innerhalb von drei Tagen – unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen, falls Dritte durch Pfändung, Beschlagnahme, aufgrund sonstiger Rechte oder auch unbefugt Rechte an den Mietgegenständen geltend machen oder Mietgegenstände befugt oder unbefugt in Besitz nehmen.
Der Kunde hat den Dritten unverzüglich auf das Eigentum der LM-AUDIO GbR hinzuweisen und sich über den Hinweis eine Bestätigung ausstellen zu lassen. Der Kunde hat die Kosten der Abwehr derartiger Eingriffe zu tragen, es sei denn, dass diese Eingriffe dem Verschulden der LM-AUDIO GbR zuzuordnen sind.
3.8 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung und endet mit dem Tage der Rückgabe an das Lager der LM-AUDIO GbR. Mindestmietdauer ist in jedem Fall die vertraglich vereinbarte Mietdauer. Die Mietgebühren werden ausschließlich nach den vollen Tagessätzen berechnet. Samstage, Sonntage, Feiertage und angebrochene Tage werden voll berechnet. Für den Mietpreis gelten die jeweils bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Die hier enthaltenen Preise sind Nettopreise. Beträgt die Miete unter 400,00 €, so ist die gesamte Miete bei Übergabe bzw. Auslieferung zu bezahlen.
3.9 Rückgabe
Die Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt im Lager der LM-AUDIO GbR nach Vereinbarung. Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in einem sauberen sowie einwandfreien Zustand zurückzugeben. Mit der Rücknahme der Mietgegenstände durch die LM-AUDIO GbR bestätigt diese nicht, dass diese mangelfrei übergeben wurden, sondern behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Mietgegenstände eingehend zu überprüfen.
Wenn bereits bei der Rückgabe Mängel an den Mietgegenständen festgestellt werden, so sind diese Mängel in einem von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnendem Mängelprotokoll festzuhalten. Für den Fall, dass über das Vorhandensein oder die Herkunft dieser Mängel keine Einigkeit besteht, so sind die unterschiedlichen Auffassungen der Vertragsparteien in das Mängelprotokoll aufzunehmen.
3.10 Verspätete und nicht erfolgte Rückgabe
Gibt der Kunde die Mietgegenstände nicht zur vereinbarten Zeit zurück, so schuldet er für jeden Tag eine Nutzungsentschädigung in Höhe der 2-fachen Tagesmiete. Die LM-AUDIO GbR behält sich die Geltendmachung weiterer Schadenersatzforderungen vor.
3.11 Rücktritt vom Mietvertrag
Tritt der Kunde vor Beginn der vereinbarten Zeit zurück, so hat er diesen schriftlich zu erklären. Der Zeitpunkt des Rücktritts ist der Tag, an dem dieser bei der LM-AUDIO GbR eingeht.
Der Kunde schuldet dann von der vereinbarten Miete die folgende pauschale Miete:
bis zu zwei Wochen vor Mietbeginn: 25%
bis zu einer Woche vor Mietbeginn: 40%
unter einer Woche vor Mietbeginn: 80%
Darüber hinaus hat er die Kosten für eigens für ihn bestellte Waren vollständig zu tragen, falls diese von der LM-AUDIO GbR nicht mehr storniert, zurückgegeben oder anderweitig verwertet werden können. Er schuldet auch die Kosten, die dadurch zusätzlich anfallen wie z.B. Stornogebühren, Frachtkosten etc.
3.12 Folgen verspäteter Zahlung
Die LM-AUDIO GbR ist bei vereinbarter Vorkasse berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verweigern, falls der Kunde die Vorkassenzahlung nicht nachweisen kann. LM-AUDIO GbR wird dem Kunden die Ware dann gemäß einem Rücktritt vom Mietvertrag berechnen. Diese Rechnung ist sofort fällig.
3.13 Ausfallzeiten durch Rückgabe mit Mängeln
Sind Mietgegenstände nach Rückgabe durch den Kunden durch von diesem zu vertretende Umstände nicht nutzbar bzw. nicht vermietbar, so schuldet der Kunde für jeden Tag der notwendig gewordenen Ausfallzeiten eine Nutzungsentschädigung in Höhe der 2-fachen Tagesmiete gemäß der vereinbarten Preise. Notwendige Ausfallzeiten sind die Zeiten, in denen sich die Geräte in Reparatur befinden bzw. bei Austausch oder Neubeschaffung des Mietgegenstandes oder eines nötigen Zubehörteiles die Lieferzeiten zuzüglich der Zeiten, die notwendig sind, die ausgetauschten bzw. neu beschafften Geräte in den verleihfähigen Zustand zu versetzen.